A-39-Gegner wollen A-39-Planungen schon auf erster Etappe zu Fall bringen
Erörterung des ersten A-39-Planabschnitts vom 25. bis 27.November
Die Gegner der geplanten A39 gehen „gut vorbereitet und sehr zuversichtlich“ in den für den 25. bis 27. 11. anberaumten Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahrens für den ersten Lüneburger Abschnitt des Autobahnprojekts. Bei diesem Abschnitt werde weitgehend auch über das planerische Schicksal der gesamten A 39 zwischen Lüneburg und Weyhausen entschieden, so Eckehard Niemann als Vertreter des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU). Etwa 1.000 Einwendungen seien von Bürgern, dem Dachverband der Bürgerinitiativen, Umweltverbänden (BUND, NABU, LBU), weiteren Organisationen und Gemeinden erhoben worden. Darunter seien sowohl Einwände zu den Lärm- und Immissions-Auswirkungen der A 39 beim Ausbau der Lüneburger Ostumgehung zu einer Autobahn als auch „K.O.-Argumente“, die den gesamten Bau der A 39 verhinderten. Diese würden durch Gutachten renommierter Experten untermauert.
Laut LBU richten sich die Einwendungen vor allem auf folgende Punkte: Dass es keinen volkswirtschaftlichen Bedarf an der A 39 gebe, sei u.a. daraus abzuleiten, dass deren südlicher Teil noch 2003 nicht im Referentenentwurf für den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthalten war und dass die staatliche „Verkehrsuntersuchung Nordost“ anstelle eines Autobahnbaus den Ausbau der B 4 verlangte. Trotz eines besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags („Ökostern“) hätten die Planer diesen Ausbau der Bundesstraße nicht untersucht. Da dies derzeit durch die rotgrüne Landesregierung nachgeholt werde, so der LBU, bliebe ohnehin jegliche A-39-Planfeststellung wegen der fehlenden Vergleichbarkeit mit der viel günstigeren Alternative B-4-Ausbau fehlerhaft und müsse deshalb ausgesetzt werden.
Die Planung der zuführenden Querspange B 190n zwischen Uelzen und Bodenteich- quer durch das „Grüne Band“ entlang der ehemaligen Grenze – sei ebenfalls fehlerhaft und führe zu überhöhten Verkehrszahlen-Annahmen für den südlichen Streckenteil , weil der alternativ mögliche Ausbau der B 71 (Salzwedel – Uelzen) nicht berücksichtigt worden sei.
Auch insgesamt liege die offizielle Prognose über den zukünftigen Verkehr viel zu hoch, was sich an rückläufigen Verkehrszahlen auf der B 4 schon jetzt deutlich zeige. Verkehrsmindernde Faktoren wie demografischer Wandel, Ölpreissteigerung, Ausbau der parallelen A 7 oder Verbote für den Durchgangsverkehr seien nicht berücksichtigt.
Die Unwirtschaftlichkeit der A 39 zeige sich auch an einem immer schlechteren Nutzen-Kosten-Verhältnis, das nach massiven Kostensteigerungen von 2003 bis 2011 (von 0,437 auf nunmehr 1.1 Milliarden Euro) jetzt schon mit nur 1,9 weit unter dem anderer Verkehrsprojekte liege. Lege man die zu erwartenden weiteren Kostensteigerungen und die Kostensätze des CDU-Wirtschaftsrates an, so gerate die A 39 mit voraussichtlich 2,7 Milliarden Euro endgültig in den Verlustbereich.
Die A-39-Gegner kritisieren außerdem die willkürlichen Methoden und fehlerhaften Ergebnisse bei der Abwägung zwischen möglichen Trassen-Verläufen und generell eine Unterbewertung des „Schutzgutes Mensch“. Die u. a. vom Bundesumweltministerium erhobenen Forderungen bei der Durchschneidung der FFH- und Vogelschutz-Gebiete (Ilmenau, Ostheide, Lüderbruch, Vogelmoor, Obere Aller) seien nicht erfüllt. Die Zerschneidung von Wegen und Lebensräumen seltener Arten wie Ortolan, Wachtelkönig, Fledermäusen, Rothirsch, Wolf, Biber oder Otter seien mit Sicherheit und nachweislich nicht ausgleichbar. Im Bereich der Kleinen Aller drohe zudem ein Eindringen von Schadstoffen ins Grundwasser.
Der LBU zeigte sich überzeugt, dass die A-39-Gegner und ihr Schutz- und Klagefond die ohnehin nicht finanzierbare A 39 ggf. zusätzlich durch Klagen verhindern würden.
Quelle: Pressemitteilung Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. Regionalgruppe Ostheide – Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24 29553 Bienenbüttel