Erneute Fehler und Verzögerungen in einem A-39-Planfestellungsverfahren

Erörterungstermin

im südlichen A-39-Planabschnitt muss wiederholt
werden

Die seit
Jahren immer wieder fehlerhaften und verzögerten
Planungsarbeiten für eine eventuelle A 39
verzögern sich erneut um etwa ein Jahr, weil auch
beim Planfeststellungsverfahren des südlichsten
Plan-Abschnitts (Wolfsburg-Ehra) Gutachten  falsch waren
– deshalb müssen Unterlagen neu ausgelegt und bei
einem Erörterungstermin die erneuten Einwendungen
der Bürger öffentlich diskutiert werden. Der
niedersächsische Landesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (LBU) fühlt sich durch diese Meldung
der Braunschweiger Zeitung in seiner Annahme
bestätigt, dass sich die die Planungsarbeiten auch
weiter über viele Jahre hinziehen würden. Dies
gelte sowohl die für die laufenden
Planfeststellungsverfahren im Süden und im Norden
(Umgehung Lüneburg) als auch für die nachfolgenden
weiteren 5 Planfeststellungsverfahren, in denen
noch viel massivere Umwelt-, Naturschutz- und
Verkehrsprobleme auf die Planer warteten. Und ehe
nicht alle sieben Planabschnitte planfestgestellt
seien, könne auch nicht mit dem Bau eines
einzelnen Abschnitts begonnen werden.


Laut LBU ist es deshalb durchaus möglich, dass
sich all diese Problem-Planungen noch bis zum
Ablauf des neuen Bundesverkehrswegeplans im Jahre
2030 hinziehen werden. Schließlich sei der
A-39-Lobby – nach nunmehr schon 14 Jahren
erfolgreichen Bürgerinitiativen-Widerstands –
immer noch kein entscheidender Schritt zu einer
Realisierung ihrer A-39-Hoffnungen gelungen. All
das bestätige abermals die fundierte Einschätzung
der A-39-Gegner, dass die A 39 mit ihrem immer
schlechteren Nutzen-Kosten-Verhältnis und ihrem
bewusst grob unterschätzten Finanzbedarf nie
gebaut werde. Dafür würden nötigenfalls auch die
aussichtsreichen Klagen des Schutz- und Klagefonds
sorgen.

Ohnehin
sei die A 39 – wie im alten – auch im neuen
Bundesverkehrswegeplan abermals wieder nur im so
genannten „Vordringlichen Bedarf“ (also nicht in
der höchsten Kategorie). Und dies mit vielen
anderen Verkehrsprojekten, um deren eventuelle
Finanzierung die Bundesländer weiterhin heftig
konkurrierten – zumal die bereitgestellten
Finanzmittel für den Bau aller Projekte (und deren
massiv höheren Kosten) bei weitem nicht ausreichen
würden.

LBU-Sprecher Eckehard Niemann verwies auf das von
den Landes-Grünen beauftragte Gutachten, das sehr
fundiert die volkswirtschaftliche Unsinnigkeit
einer A 39 nachgewiesen habe: wegen
heruntergerechneter oder überhaupt nicht
berücksichtigter Kosten, wegen künstlich
hochgerechneter Nutzen-Behauptungen, wegen
fehlender Prüfung des Ausbaus der
regionaldienlicheren B 4 (mit einem wesentlich
höheren Nutzen-Kosten-Verhältnis) oder wegen
falscher Verkehrsberechnungen.

Der LBU verwies darauf, dass Umwelt-Verbände und
A-39-Gegner schon beim letztjährigen
Erörterungstermin die dort vorgelegten Unterlagen
als veraltet bewertet und deshalb die damalige
Erörterung als unnütze „Farce“ und
„Verschleuderung von Steuergeldern“ verlassen
hätten. Immer noch keine Antwort habe der LBU auf
seinen Antrag auf Feststellung der Befangenheit
des damaligen Sitzungs-Moderators, der in einer
Kanzlei arbeite, die für die Straßenbaubehörde in
Autobahnfragen tätig ist.

Quelle:
Pressemitteilung des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz.
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V.
Regionalgruppe Ostheide – Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24 29553
Bienenbüttel