Faktencheck zum Kabinettsbeschluss des Bundesverkehrswegplanes

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung zum Kabinettsbeschluss auf Bundesebene zum Bundesverkehrswegplan hier ein Faktencheck vom BA Tappenbeck.

  • Von den 39.000 Einwänden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
    für die Planung von rund 1.000 Projekten (Bundesfernstraßen,
    -schienenwege und -wasserstraßen) in ganz Deutschland, entfielen allein
    auf die A39 2.000 Einwände
  • Alle Vorschläge und jegliche Kritik von Bürgern an den Planungen
    fanden keinerlei Berücksichtigung durch das Bundesverkehrsministerium.
    Lediglich nachgereichte Wünsche der Straßenbau-Lobby wurden
    eingearbeitet und das Investitionsvolumen entsprechend erhöht.
  • Die Planung der A39 wurde somit, trotz offenkundiger Fehler die in
    der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgezeigt wurden, ohne Veränderungen
    gegenüber des Referentenentwurfes übernommen.
  • Die A39 ist auch nach Kabinettsbeschluss im BVWP in der Kategorie
    Vordringlicher Bedarf (VB / 3. Kategorie) geführt und ist damit eine von
    insgesamt 529 Projekten
  • Von diesen 529 Projekten weisen nur 35 Projekte in der Kategorie VB
    ein schlechteres Nutzen-Kosten-Verhältnis als die A39 (2,1) auf
  • Die A39 steht somit weiterhin im neuen BVWP dort, wo sie auch
    vorher (seit 2003) schon stand
    , im Vordringlichen Bedarf (VB). Nur
    stellt diese Kategorie nun nicht mehr die höchste Kategorie dar, sondern
    nur noch die dritte von vieren
  • Die Wahl, was wann gebaut wird, entscheidet sich allerdings nicht
    im BVWP, sondern durch die noch ausstehenden Ausbaugesetze und
    Finanzierungspläne
  • Weiterhin ist bislang noch nicht ein einziger der 7 Planabschnitte
    der A 39 planfestgestellt.
    Für einige Abschnitte gibt es, wegen seit
    Jahren ungelöster Probleme bezüglich Eingriffe in Naturschutzgebiete,
    keine Aussicht auf Baurecht
  • Begonnen kann mit dem Bau einer der Abschnitte jedoch erst werden,
    wenn rechtsverbindliche und nicht mehr beklagbare
    Planfeststellungsbeschlüsse für alle 7 Abschnitte vorliegen
  • Einzig der Abschnitt 1 (Lüneburg) weist einen verkehrlichen Nutzen
    für sich allein auf. Dieser Abschnitt wurde nach dem in 2012 bereits
    begonnenem Planverfahren jedoch wegen gravierender Planungsfehler zurück
    in die Phase der Planauslegung mit neuer Bürgerbeteiligung geschickt
  • Der Termin für einen möglichen Planfeststellungsbeschluss ist daher
    z.Zt. weiterhin nicht absehbar. Weder für den Abschnitt 1 – Lüneburg,
    noch in unserem Abschnitt 7.
  • Für unseren Abschnitt 7 stand der Erörterungstermin Anfang Mai 2016 an, über den
    wir ausführlich informierten. Dazu gibt es mittlerweile ein
    Wortprotokoll, welches uns vorliegt.
  • Seitdem gibt es keine Neuigkeiten und es steht weiterhin die
    Forderung im Raum, dass aufgrund der neuen Verkehrsprognosen, die
    mittlerweile ebenfalls vorliegen, eine Neuauslegung der überarbeiteten
    Pläne erfolgen muss.
  • Dem Protokoll kann entnommen werden, dass der Planungsbehörde die
    Notwendigkeit der Neuauslegung bewusst ist. Einen Termin dafür gibt es
    bis heute nicht.

 

Dies sind die FAKTEN.

 

Nun sollte sich jeder bitte selbst ein Bild davon machen, wie man
den gebetsmühlenartigen Aussagen über einen „großen Tag für
Niedersachsen“ und zeitnahe „Spatenstiche“ durch Niedersachsens
Verkehrs- und Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) gegenüber steht. Wenn
der eigene Koalitionspartner im Land (Bündnis 90/Die Grünen) es für
nötig hält, die Korrektheit der Berechnungsmethoden des BVWP durch ein
in Auftrag gegebenes Gutachten in Zweifel zu stellen (http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/meldung/artikel/gruene-falsche-berechnung-rueckstaendig-klimaunvertraeglich-der-bvwp-2030.html)
und der Bau der A39 erst dann erfolgen kann, wenn rechtsverbindliche
und nicht mehr beklagbare Planfeststellungsbeschlüsse für alle 7
Abschnitte vorliegen, dann leuchtet das „grüne Licht“ eher im Farbton
Rot.

 

Wir bleiben dran…

 

Der BA Tappenbeck

www.ba-tappenbeck.de