LBU erwartet das „Aus“ der A 39 schon im 1. Planabschnitt
LBU: K.O-Kriterien in späteren Planabschnitten müssen schon jetzt in Klagen umgesetzt werden!
Aufforderung zu Klagen auch an BUND und NABU
Anlässlich der nunmehr erfolgten Planfeststellung des Südabschnitts 7 der geplanten A 39 ruft der niedersächsische Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) dazu auf, bereits in diesem Planabschnitt die gesamte A 39 durch eine Klage zu Fall zu bringen. Die Notwendigkeit und die Möglichkeit dazu ergebe sich aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (4 B 101.03), wonach auch bei der Klage gegen einen Einzelabschnitt einer Fernstraße bereits solche Fakten zu berücksichtigen und zu beklagen sind, die in späteren Planungsabschnitten zu einer Verhinderung der Autobahn führen würden.
Das BVerwG habe bei Planfeststellungen von Teilabschnitten eine Prognose verlangt, „dass der Verwirklichung der weiteren Planungsschritte keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen“. Dabei gehe es allerdings nicht um Prognosen, wonach die weiteren Planabschnitte lediglich mit einem „hohen ökologischen Risiko“ behaftet seien – sondern allein um solche Hindernisse, die sich definitiv nicht ausräumen ließen.
Laut LBU-Vertreter Eckehard Niemann existiert im Falle der A 39 ein solches K.O-Faktum in den weiteren Planungsabschnitten – nämlich die Verinselung einer Teilpopulation des seltenen und EU-geschützten Singvogels Ortolan (Gartenammer). Diese standortgebundene und definitiv nicht umsiedelbare Teilpopulation werde durch die A 39 von der restlichen Ortolan-Population abgeschnitten, so dass sie – auf sich allein gestellt – keine Überlebens-Chancen hätte.
Auch in mehreren Arbeitskreis-Sitzungen mit namhaften Ortolan-Experten hätten die A-39-Planer keinerlei Lösung für dieses Verinselungs-Problem finden können: Jahrelange und aufwändige Versuche, durch Anlage von Extensiv- Ackerbau-Randstreifen diese Teilpopulation aufzustocken, seien bisher völlig unwirksam geblieben. Auch der Versuch, genügend Landwirte zu überzeugen, die Anlage solcher Streifen auf ihren Äckern dauerhaft-grundbuchlich zu sichern, sei vergeblich gewesen. Und auch der anstehende Versuch, durch eine Naturschutz-Stiftung die Anlage solcher Ackerbau-Naturschutz-Streifen auf Dauer zu sichern (eine unerlässliche Vorgabe bei Kompensationsmaßnahmen) biete keinerlei Aussicht auf eine Sicherung der verinselten Ortolan-Teilpopulation.
Umso unverantwortlicher, so der LBU, verhielten sich die A-39-Planer, wenn sie dieses K.O.-Faktum der A 39 (und ihre eigene Ratlosigkeit) nicht jetzt schon im ersten Planfeststellungs-Abschnitt klar benennen würden. Selbst wenn es zu einem Baubeginn einzelner Planabschnitte kommen sollte, drohten somit – nach dem späteren Scheitern der „Ortolan-Planabschnitte“ – milliarden-teure und weitgehend nutzlose Rumpf- bzw. Torso-Abschnitte. Und dies bei einer A 39, die ohnehin ein extrem schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis (sogar ohne regionalen Nutzen) aufweise, das bei einer überfälligen Neuberechnung wegen der massiv gestiegenen Bau- und Land-Preise ohnehin die Unwirtschaftlichkeit dieser Wahlkampf-Autobahn nachweisen werde.
„Dieses deutlich absehbare Ende und Scheitern der unnützen und regionalschädlichen A 39“, so LBU-Vertreter Niemann, gelte es jetzt durch aussichtsreiche Klagen vorwegzunehmen. Er rief insbesondere die Bundes- und Landesverbände von BUND und NABU auf, ihren bisherigen Verlautbarungen gegen die naturzerschneidende und –zerstörende A 39 nun konsequenterweise auch Klagen folgen zu lassen – logischer- und notwendigerweise genau jetzt.
Quelle: Pressemitteilung des
Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz. Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. Regionalgruppe
Ostheide – Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24 29553 Bienenbüttel