Erneute Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Abschnitt 7

Hallo zusammen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den ersten Planfeststellungsbeschluss 2019 abgewiesen hat, liegen nun ab heute die korrigierten Unterlagen bis zum 11.03.2021 für den geplanten Neubau der A39, 7. Bauabschnitt und OU Ehra in den Rathäusern der betroffenen Samtgemeinden Brome und Boldecker Land oder online aus. Umweltverbände, Bürgerinitiativen und deren Rechtsberatung, sowie direkt betroffene Privatpersonen, Behörden und Unternehmen werden

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