A-39-Gegner erwarten Aufdeckung weiterer Planungsfehler
Als „Zeichen für die Breite und Tiefe des Widerstands gegen die geplante A 39“ bewertet der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) die Tatsache, dass die Autobahnplaner wegen „der Vielzahl fundierter und kaum zu widerlegender Einwendungen“ mit den zunächst angesetzten drei Erörterungsterminen im November nicht auskamen und nunmehr vier weitere Termine ansetzen mussten.
Dabei gehe es bis „nur“ um die 1.600 Einwände zum 1. A-39-Planabschnitt Lüneburg (von insgesamt 7 Planungsabschnitten zwischen Lüneburg und Weyhausen) – allerdings mit präjudizierender Wirkung für das Schicksal der gesamten A 39. Nachdem bei den vorherigen Erörterungsterminen bereits weitere grobe und justitiable Planungsfehler wie die Ausweisung einer möglichen dritten Fahrspur aufgedeckt wurden, so LBU-Vertreter Eckehard Niemann, könne man nunmehr auf weitere Ansätze für spätere Klagen gespannt sein, wenn die Einwände von Behörden, Kammern, Verbänden, Versorgungsunternehmen, Naturschutzverbänden und der Hansestadt Lüneburg erörtert würden. Diese würden durch Gutachten renommierter Experten untermauert.
Laut LBU richten sich viele Einwendungen vor allem auf folgende Punkte: Dass es keinen volkswirtschaftlichen Bedarf an der A 39 gebe, sei u.a. daraus abzuleiten, dass deren südlicher Teil noch 2003 gar nicht im Referentenentwurf für den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthalten war und dass die staatliche „Verkehrsuntersuchung Nordost“ anstelle eines Autobahnbaus den Ausbau der B 4 verlangte. Trotz eines besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags („Ökostern“) hätten die Planer diesen Ausbau der Bundesstraße nicht untersucht. Da dies derzeit durch die rotgrüne Landesregierung nachgeholt werde, so der LBU, bliebe ohnehin jegliche A-39-Planfeststellung wegen der fehlenden Vergleichbarkeit mit der viel günstigeren Alternative B-4-Ausbau fehlerhaft.
Die Planung der zuführenden Querspange B 190n zwischen Uelzen und Bodenteich- quer durch das „Grüne Band“ an der ehemaligen Grenze – sei ebenfalls fehlerhaft und führe zu überhöhten Verkehrszahlen-Annahmen für den südlichen Streckenteil , weil der alternativ mögliche Ausbau der B 71 (Salzwedel – Uelzen) unberücksichtigt blieb. Auch insgesamt liege die offizielle Prognose über den zukünftigen Verkehr viel zu hoch, was sich an rückläufigen Verkehrszahlen auf der B 4 schon jetzt deutlich zeige. Verkehrsmindernde Faktoren wie demografischer Wandel, Ölpreissteigerung, Ausbau der parallelen A 7 oder Verbote für den Durchgangsverkehr seien nicht berücksichtigt.
Die Unwirtschaftlichkeit der A 39 zeige sich auch an einem immer schlechteren Nutzen-Kosten-Verhältnis, das nach massiven Kostensteigerungen von 2003 bis 2011 (von 0,4 auf nunmehr 1.1 Milliarden Euro) jetzt schon mit nur 1,9 weit unter dem anderer Verkehrsprojekte liege. Lege man die zu erwartenden weiteren Kostensteigerungen und die Kostensätze des CDU-Wirtschaftsrates an, so gerate die A 39 mit voraussichtlich 2,7 Milliarden Euro endgültig in den Verlustbereich. „Wenn es bei dem anstehenden Nutzen-Kosten-Vergleich des Bundes zwischen A 39 und B-4-Ausbau nur halbwegs fair zugeht“, so LBU-Vertreter Niemann, „dann haben ideologisch-dogmatische Autobahn-Befürworter schlechte Karten.“
Die A-39-Gegner kritisieren außerdem willkürliche Methoden und Ergebnisse bei der Abwägung zwischen Trassen-Verläufen und die Unterbewertung des „Schutzgutes Mensch“. Die vom Bundesumweltministerium erhobenen Forderungen gegen die Durchschneidung der FFH-Gebiete seien nicht erfüllt. Die Zerschneidung von Lebensräumen seltener Arten wie Ortolan, Wachtelkönig, Fledermäusen, Rothirsch, Wolf, Biber oder Otter seien nachweislich nicht ausgleichbar.
Der LBU zeigte sich überzeugt, dass die A-39-Gegner und ihr Schutz- und Klagefond die ohnehin nicht finanzierbare A 39 ggf. zusätzlich durch Klagen verhindern würden.
Quelle: Pressemitteilung des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V.
Regionalgruppe Ostheide – Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24
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