Gerichtsurteil gegen A 14 als „Frühindikator“ für das Schicksal der A 39
Mit Bezug auf das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgericht
gegen den einstweiligen Weiterbau vorerst eines Abschnitts der
geplanten A 14 (Schwerin-Magdeburg) spricht die Landeszeitung
Lüneburg zutreffend von einem „Frühindikator Autobahn A 14“ im
Hinblick auf die parallel geplante A 39 (Lüneburg-Wolfsburg) – A
14, A 39 und die „Querspange B 190n“ (über Salzwedel) sind vom
Bund als so genanntes „Hosenträgerprojekt“ miteinander verknüpft
worden.
Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU)
Niedersachsen unterstützt eine gemeinsame Erklärungen der
Bürgerinitiativen gegen den Bau der beiden unsinnigen und
unfinanzierbaren Autobahnen und fordert den bedarfsgerechten
Ausbau der schon vorhandenen Bundesstraßen B 189 und B 4. Nach
dem Koalitionsvertrag der rotgrünen Landesregierung Niedersachsen
sei der mögliche 2+1-Ausbau der B 4 mit Ortsumgehungen bereits als
mögliche Alternative zum Bau der A 39 an des
Bundesverkehrsministerium für den neuen Bundesverkehrswegeplan
gemeldet und werde derzeit auch parallel durchgeplant.
Gleichzeitig seien bereits beim Erörterungtermin für den ersten
Planungsabschnitt der A 39 (Lüneburg) im November massive
Planungsfehler und vermutlich unüberwindliche Argumente für eine
spätere Klage deutlich geworden – u.a. deshalb hätten die Planer
für Februar weitere Erörterungstermine für die Trager öffentlicher
Belange ansetzen müssen.
„Sollte die für das Frühjahr 2014 angekündigte Ermittlung des
Nutzen-Kosten-Verhätnisses von A 39 und B-4-Ausbau durch das
Bundesverkehrsministerium auch nur halbwegs fair und sachgerecht
durchgeführt werden“, so LBU-Vertreter Eckehard Niemann, „kann es
eigentlich keinen Zweifel am Ende der Nonsens- und
Wahlkampf-Autobahn A 39 geben!“
Quelle: Pressemitteilung des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V.
Regionalgruppe Ostheide – Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24
29553 Bienenbüttel