Planfeststellung von A-39-Teilabschnitt bedeutet mitnichten Baubeginn
Für die LBU bedeutet die Planfeststellung von A-39-Teilabschnitt
mitnichten Baubeginn
Der niedersächsische
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) kritisiert,
dass die Planfeststellung des südlichen Abschnitts der
geplanten A 39 über schwerwiegende Einwendungen der vielen
A-39-Gegner – sogar ohne vorherigen Erörterungstermin –
einfach hinweggehen will. Alle
Verlautbarungen über einen angeblich baldigen Baubeginn seien
allerdings dennoch voreilig: Es stünden jetzt mehrere Klagen
an, verbunden mit der
Verhinderung des sofortigen Vollzugs.
Klagen würden
Landwirte, Anwohner und Umweltschützer gegen das gesamte
A-39-Projekt, die Samtgemeinde Boldecker Land gegen die befürchtete
Tank- und Rastanlage. Dabei,
so LBU-Vertreter Eckehard Niemann, würden die massiven
regionalen Schäden einer A 39 zur Geltung gebracht werden – wie auch gravierende,
mittlerweile auch gutachterlich nachgewiesene Verfahrens- und
Planungs-Fehler.
Ohnehin würde es
keinen Sinn machen, einzelne
A-39-Teilabschnitte als isolierte Rumpf- oder Torso-Strecken
zu bauen – solange nicht für alle Planabschnitte geklärt sei,
ob der Bau der gesamten
A 39 nicht an naturschutzrechtlichen K.O.- Kriterien und an
dem immer schlechteren Nutzen-Kosten-Verhältnis scheitere. Dafür aber gebe es
deutliche Hinweise.
Die Aussichten für
die Verhinderung dieser volkswirtschaftlich unsinnigen und
regionalschädlichen Nonsens-Wahlkampf-Autobahn, so der LBU,
„bleiben weiterhin sehr gut“
Quelle: Pressemitteilung des
Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz. Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. Regionalgruppe
Ostheide – Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24 29553 Bienenbüttel