Bahnstrecke Wittingen-Wolfsburg – Ein Lückenschluss mit Zukunftspotential in Gefahr
OHE-Bahntrasse Die Niedersächsische Landesanstalt für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) hat die Freistellung von Bahnbetriebszwecken am 15.01.2016 getroffen. Maßgebliche Begründung für diesen Beschluss ist die Regelung gemäß § 23 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz), die eine Freistellung von den Bahnbetriebszwecken zulässt, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist. Vom VCD
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